AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von
Monteurswohnungen und Appartements für möblierte Wohnungen. Die Leistungen des Vermieters
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn es ist eine
außerordentliche Vereinbarung im Mietvertrag geschlossen worden.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung oder des Appartements sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Vermieters.

Mietvertrag
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch
oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt
(Antragsannahme).
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung oder den Mietvertragsentwurf auf ihre Richtigkeit
hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung oder der Mietvertragsentwurf inhaltlich von der
Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der
Inhalt der Buchungsbestätigung oder des Mietvertragsentwurf als vertraglich vereinbart.
Erst nach Zahlung der vereinbarten Kaution und der ersten Mietzahlung bei Ankunft ist das
Appartement für Sie reserviert und zugänglich.

An- und Abreise / Schlüsselübergabe / Verspätete Räumung
Die Wohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00
Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter
vereinbart. Eine Anreise vor 17.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit
dem Vermieter vereinbart wurde.
Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 0:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird
ein Aufschlag in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Bei Einzug wird je nach Unterkunft ein Übergabeprotokoll vereinbart und unterzeichnet.
Unternehmen, die die Appartements für Monteure oder Angestellte anmieten, müssen einen
Berechtigten schicken, der das Übernahmeprotokoll im Namen der Firma unterzeichnen kann.
Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter oder den Gast verursacht werden,
kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn
begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Mieter persönlich für den
entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten
zu erwartender Schäden abzusichern.

Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Appartement und/oder dem Inventar leistet
der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
Am Abreisetag hat der Gast die Appartements/Wohnungen bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Appartements hat der Vermieter gegenüber dem
Gast Anspruch die volle Zahlung des vereinbarten Tagespreises pro Person je nach Mietvertrag.
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung
entstehenden weitergehenden Schäden.

Die Räumung der Appartements gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen
Vertreter herausgegeben wurden und ein Übergabeprotokoll unterzeichnet von Vermieter und Mieter
unterzeichnet wurde.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu
leisten (hier eine komplette Schließanlage!!!).
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen
nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes
bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu
halten.

Rücktritt / Kündigung
Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs
der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei folgender Adresse gültig
(Posteingangsstempel): Arat & Acici GbR, Lindenallee 74, 45127 Essen
Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn sind 20%des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
Bei Stornierung ab dem 59. Tag vor Mietbeginn sind 50% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Mietbeginn sind 80% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
Erfolgt die Stornierung ab dem 14. Tag vor Mietbeginn sind 100%des vereinbarten Mietpreises.
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen
Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und
Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommenen Appartements/Wohnung nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat
der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende
Kosten abzuschließen.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen wenn z. B.

(1) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen, (2) die Appartements unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung
oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, (3) die Appartements zu anderen als zu
Wohnzwecken genutzt wird, (4) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn
oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts bzw.
Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder
Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter
Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4)entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines
Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
Ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht, sobald der Mieter die monatliche Vorauszahlung um
2 Werktage verspätet leistet. In diesem Fall sind die Appartements oder Wohnungen sofort zu räumen
und eine Verrechnung mit der geleisteten Kaution kann erfolgen.

Hausordnung & Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Gast hat die ihm überlassene Appartements und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast
ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In
dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und
Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und
Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Für die Dauer der Überlassung der Apartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Wohnung
Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie
Licht und technische Geräte auszuschalten.

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Appartement ist nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der
Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des
Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto)
in Rechnung stellen.

In den Appartements gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter
eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Appartements, insbesondere bei Gefahr im
Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts
angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts
vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder
unmöglich.
Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus oder in
dem Appartement schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem
Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt
insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken
können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte
Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit
ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem
Appartement verwahrt und/oder hinterlässt.
Als Gast sind Sie selbst verantwortlich für Folgendes, das von unserer Endreinigung nicht umfasst ist:
Spülen von Geschirr & Allgemeine Aufräumarbeiten
Die Wohnung muss in einem ordentlichen Zustand gehalten und verlassen werden.
Sollte die Wohnung in einem stark verschmutzten Zustand verlassen werden, so kann nach Ermessen
des Vermieters eine Reinigungspauschale von 200 EUR in Rechnung gestellt werden. Eine
Zwischenreinigung kann auf Verlangen des Mieters vereinbart werden, die mit 50,00 € (netto) pro Appartement/Wohnung honoriert wird. Der Müll muss in jedem Fall in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
Zuwiderhandlungen können je nach Schwere des Ausmaßes mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 € belegt werden.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Wohnung oder das Appartement befindet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sonstiges
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die
Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne dieses AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die
Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die
rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem
sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und je nach Schwere
des Sachverhalts zur Anzeige bei der Polizei
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